Wissenswertes: Darfur und der Sudan
Transport-Lkw aus Libyen, der den Markt in Tine mit Lebensmittel versorgt. Er bringt Waren und Güter plus etwa 50 Passagiere oben drauf nach Tine und benötigt etwa 10 Tage durch die Wüste.
© Darfur-Hilfe e.V./Meike Meerpohl
Unter welchen Bedingungen leben die Menschen im Sudan und besonders in Darfur? Hier finden Sie Informationen über Bevölkerung und Religionen, Geographie und Wirtschaft.
Der Bereich wird ausgebaut.
Der Sudan und seine Nachbar-Staaten
Klima und Witterung: Regenzeit
Provinzen in Darfur: Gharb Darfur u.a.
Surftipps: Informationen zu Darfur
Zu den internationalen Akteuren:
Internationale Akteure und der Konflikt in Darfur
Was ist und wo liegt Darfur? Landkarte
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Karte der Provinzen des Sudan
Darfur oder Darfour ist der im Sudan geläufige Name für den Westen des Sudan.
Darfur hat etwa die Größe Frankreichs, liegt im Landesinneren und hat - wie die Karte des Sudan zeigt - keine Verbindung zum Roten Meer. Hilfsgüter können nicht über einen Hafen angeliefert werden. Der nördlichste, der Küste am nächsten liegende Teil von Darfur liegt nach dieser Landkarte des Sudan etwa 1.000 Kilometer von ihr und dem einzigen Hafen des Sudan, Port Sudan, entfernt.
Der Sudan und seine Nachbarn
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Karte des Sudan - für eine Detail-Karte von Darfur mit Orts-Namen siehe eine Karte der UNO:
Der Sudan ist Afrikas größter Flächenstaat (2,5 Millionen Quadratkilometer) und hat zahlreiche Nachbarstaaten, Darfur drei: Libyen, den Tschad und die Zentralafrikanische Republik. Die anderen Nachbarstaaten des Sudan sind im Norden Ägypten, im Osten Eritrea und Äthiopien, im Süden Zentralafrikanische Republik, Kongo (Zaire), Uganda und Kenia. Im Nordosten grenzt der Sudan an das Rote Meer.
Im Blick auf die Religion liegt der Sudan am Rand der islamischen Welt.
Die meisten Flüchtlings-Bewegungen vollziehen sich in West-Darfur in Richtung des Tschad (auf der Landkarte des Sudan links zu sehen).
Eines der zurzeit wichtigsten Nachbarländer des Sudan ist der Tschad:
selbst lange ein instabiles Gebilde, da von Lybien aus immer wieder seine Grenze in Frage gestellt wurde. Frankreich war als ehemalige Kolonialmacht des Tschad mit Streitkräften im Tschad, besonders an der Grenze zu Lybien.
Klima
Die Regenzeit beginnt normalerweise im Juni. Mit dem Regen kommt die Malaria.
Vegetation und Ackerbau
Die fruchtbaren Gebiete
liegen alle im Süden des Sudan, nicht in Darfur. Das Satelliten-Foto des Sudan zeigt es. Der Nil durchfließt den Sudan, jedoch weit östlich von Darfur. Darfur hat keinen größeren Fluss.
Der Sudan ist jedoch weniger abhängig vom Nil als Ägypten, denn anders als in Ägypten profitiert die Landwirtschaft des Sudan auch von Regenfällen.
Darfur ist geprägt durch Wüste, Dornstrauch- und Sukkulenten-Savanne sowie Trockensavanne. Angebaut werden in einigen wenigen fruchtbareren Gebieten hauptsächlich Hirse, Tabak und Erdnüsse.
Der Sudan: Basisdaten
- Ein Vielvölkerstaat (ca. 500 - 600 Völker, Stämme und Unterstämme), mehr als 130 unterschiedliche Sprachen
ca. 38,1 Mio. Einwohner (Stand 2003); Bevölkerungswachstum: 2,8% - Altersstruktur: 45% unter 15 Jahre, 2% über 65 Jahre
- Lebenserwartung: 58 Jahre
- Religionen: Sunnitische Muslime 74,7 %, Naturreligionen 17,1 % und Christen 8,2%

- Einwohner pro Arzt: 9360
- Analphabeten: Männer 30%, Frauen 52%
- BSP/Kopf 340 US-Dollar
- Währung: Sudanesisches Pfund = 100 Piastres
- Gliederung: 9 Bundesstaaten, 66 Provinzen und 218 Bezirke
- Staatsform: Islamisches Militärregime. Der Sudan wurde 1956 unabhängig.
Die Wirtschaft des Sudan
Der Sudan exportiert Öl, ist jedoch nicht Mitglied der Organisation Erdöl exportierender Staaten (OPEC). Teile der Erdöl-Vorkommen liegen in Darfur. Eine Karte der Erdölförderstellen bietet der Rheinische Merkur in dem Interview "FRAGEN AN Winrich Kühne: „Das Morden beenden".".
Mehr über Das Erdöl, der Sudan, und Darfur
Darfur: Hintergrund-Berichte und Analysen
Darfur, der Sudan, das Auswärtige Amt [10.10.2005]
Stand: Mai 2005
Darfur ist eine der Regionen Sudans, die sich wirtschaftlich und politisch von der
Zentralregierung in Khartum marginalisiert fühlt. Daneben besteht in Darfur seit
Jahrzehnten eine Konkurrenz um knappe Ressourcen zwischen afrikanisch-stämmigen Bauern
und arabischstämmigen Nomaden. Diese Konkurrenz ist in den letzten zwanzig Jahren durch
Dürrekatastrophen und fortschreitende Desertifikation noch verschärft worden.
Ursprünglich durchaus vorhandene traditionelle Konfliktlösungsmechanismen brachen
zusammen, nachdem die sudanesische Regierung in den 80er Jahren begann, arabische Stämme
zu bewaffnen und so arabischen Einfluss in der Region zu Lasten der afrikanischen Stämme
auszubauen. Im Februar 2003 nahmen zwei Rebellenbewegungen ("Sudan Liberation
Movement / Army" (SLM/A) und das "Justice and Equality Movement" (JEM)) aus
den afrikanischen Stämmen der Fur, Zaghawa und Massalit den bewaffneten Kampf gegen die
Zentralregierung auf. Die sudanesische Regierung reagierte mit militärischer Härte,
bombardierte die Dörfer der schwarzafrikanischen Stämme und bewaffnete Teile der
arabischen Stämme als sog. Janjaweed-Milizen. Vor allem die Janjaweed-Milizen haben sich
mit Duldung und Unterstützung der sudanesischen Regierung schwerste
Menschenrechtsverletzungen gegen die schwarzafrikanische Zivilbevölkerung Darfurs zu
Schulden kommen lassen. Ihnen werden Massenexekutionen und Massenvergewaltigungen
vorgeworfen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Angriffe auf Dörfer der
schwarzafrikanischen Bevölkerung häufig vom sudanesischen Militär in enger Absprache
mit den Janjaweed-Milizen gemeinsam durchgeführt werden. Dies wird auch durch den Bericht
der VN-mandatierten internationalen Untersuchungskommission belegt. Die Kommission hat im
Januar 2005 der sudanesischen Regierung die Verantwortung für Kriegsverbrechen und
Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Darfur zugewiesen. Den Darfur-Rebellen hat die
Untersuchungskommission Kriegsverbrechen zur Last gelegt. Über 300 Dörfer sind in Darfur
zerstört worden. Der Bericht macht auch deutlich, dass das Vorgehen des sudanesischen
Militärs und der Janjaweed-Milizen nur in geringem Maße der Bekämpfung der in Darfur
ausgebrochenen Rebellion diente, sondern in erster Linie die Terrorisierung der
schwarzafrikanischen Zivilbevölkerung zum Ziel hatte. Die Eskalation des Konflikts
führte zu einer menschenrechtlichen und humanitären Katastrophe. Nach Schätzung der VN
sind bislang 180.000 Menschen an den Folgen des Konflikts ums Leben gekommen. Die
International Crisis Group geht von bis zu 300.000 Toten aus. 2 Millionen Menschen sind
vertrieben worden, davon 200.000 in den Tschad.
Am 08.04.2004 wurde zwischen den Konfliktparteien ein Waffenstillstand vereinbart, der
jedoch nicht eingehalten wird.. Die Darfur-Konfliktparteien haben unter Vermittlung der
Afrikanischen Union nach langwierigen Verhandlungen am 09.11.2004 in Abuja Vereinbarungen
zu humanitären Fragen und Sicherheitsaspekten unterzeichnet. Die sudanesische Regierung
verpflichtet sich demnach erneut zu einer Entwaffnung der Janjaweed-Milizen und zur
Einstellung feindlicher militärischer Flüge über Darfur. Die Vereinbarungen werden von
allen Konfliktparteien permanent verletzt.
Die Abuja-Gespräche sind im Dezember 2004 ausgesetzt worden, sie sollen im Mai 2005
wieder aufgenommen werden.
Entwicklungen
Die Sicherheitslage in Darfur bleibt weiterhin dramatisch. Neben Angriffen der
Konfliktparteien nimmt auch räuberisches Banditentum zu. Hilfsorganisationen sind in
ihrer Arbeit behindert. Mitglieder der AU-Überwachungsmission sind mehrfach angegriffen
worden. Der UN-Sonderbeauftragte Pronk warnt vor einem Abgleiten der Region in einen
Zustand der Anarchie.
Auch auf das Engagement der Bundesregierung ist zurückzuführen, dass der
VN-Sicherheitsrat am 31.03.2005 mit Resolution 1593(2005) die in Darfur begangenen
schweren Menschenrechtsverletzungen an den Internationalen Strafgerichtshof verwiesen hat.
Die Bundesregierung hatte sich für eine einheitliche EU-Positionierung in dieser Frage
eingesetzt und bei Mitgliedern des Sicherheitsrat aktiv für ihre Auffassung geworben,
dass eine Verweisung der Darfur-Verbrechen an den Internationalen Strafgerichtshof ein
wichtiger Schritt zur Beendigung der Straflosigkeit in Darfur bedeuten würde.
Staatsministerin Müller hat für die Bundesregierung an der Oslo-Geber-Konferenz für
Sudan am 11.04.2005 teilgenommen. Sie hat eine Fortführung des humanitären Engagements
der Bundesregierung im Sudan in Aussicht gestellt, zugleich aber auch deutlich gemacht,
dass eine Normalisierung der Beziehungen zur sudanesischen Regierung nicht in Betracht
kommt, so lange die Gewalt in Darfur unter Verantwortung der sudanesischen Regierung
anhält und die sudanesische Reigerung die Forderungen des Sicherheitsrats der Vereinten
Nationen nicht umsetzt. Sie hat an die sudanesische Regierung appelliert, die Einkünfte
aus dem Ölexport des Sudan zum Wohl der sudanesischen Bevölkerung einzusetzen und nicht
in den Rüstungsetat zu investieren.
Die Rebellenorganisationen sind in den letzten Monaten zunehmend aggressiver geworden
und haben neben Polizeistationen auch NGOs und Zivilisten angegriffen. Die SLM/A wird
beschuldigt, für Entführungen verantwortlich zu sein und nigerianische Pilger auf dem
Weg nach Saudi Arabien in Darfur ausgeraubt und erschossen zu haben. Es gibt Anzeichen,
dass die SLA für die Ermordung zweier sudanesischer Mitarbeiter von "Save the
Children UK" am 12.12.2004 verantwortlich ist. Die Hilfsorganisation hat ihre Arbeit
in Darfur daraufhin eingestellt.
Auch wird der SLM/A zur Last gelegt, am 22.11.2004 die Stadt Tawilla überfallen und 30
Polizisten erschossen zu haben. Die sudanesische Regierung hat in klarer Verletzung der
von ihr eingegangenen Verpflichtungen mit Bombardements reagiert.. Der JEM wird
vorgeworfen, Ende November die Ortschaft Draida überfallen zu haben.
Am 29.11.2004 hat die sudanesische Regierung den Leitern der Hilfsorganisation
"Save the Children UK" und Oxfam die Ausweisung aus dem Sudan angedroht.
Hintergrund sind die Berichte der Organisationen über die Bombardierung Tawillas. Der
Leiter von Oxfam hat inzwischen den Sudan verlassen.
der Bundesregierung
Die Kernforderungen der internationalen Gemeinschaft, die die Bundesregierung
vorbehaltlos unterstützt und mit initiiert hat, konzentrieren sich auf fünf Aspekte.
- Das Waffenstillstandsabkommen vom 08.04.2004 sowie die am 09.11.2004 getroffenen
Vereinbarungen müssen sowohl von der sudanesischen Regierung als auch von den
Rebellenorganisationen vollständig eingehalten werden.
- Die sudanesische Regierung muss endlich die von ihr unterstützten Janjaweed-Milizen,
die schwerste Menschenrechtsverletzungen an der Zivilbevölkerung in Darfur begehen,
zurückziehen und entwaffnen, den Schutz der Zivilbevölkerung vor weiteren
Menschenrechtsverletzungen garantieren und den in Darfur herrschenden Zustand der
Straflosigkeit beenden.
- Die sudanesische Regierung muss den Vereinten Nationen und Hilfsorganisationen
uneingeschränkten Zugang gewähren und Schikanierungen, z. B. bei der Vergabe von
Einreisevisa, sofort einstellen.
- Die Konfliktparteien müssen schnellstmöglich Verhandlungen über eine politische
Lösung des Konflikts wiederaufnehmen.
- Die sudanesische Regierung muss - entsprechend der Resolution 1593(2005) des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 31.03.2005 - mit dem Internationalen
Strafgerichtshof zusammenarbeiten.
Vor dem Hintergrund, dass die sudanesische Regierung in der Vergangenheit zahlreiche
Ankündigungen nicht oder nur unzureichend umgesetzt hat, muss der Druck mit dem Ziel
einer unverzüglichen Beendigung der weitverbreiteten schweren Menschenrechtsverletzungen
in Darfur aufrechterhalten und intensiviert werden. Auf dem Spiel steht das Leben von
Hunderttausenden von Zivilisten.
In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung Überlegungen unterstützt, bei
Nichterfüllung der Ankündigung Sanktionen gegen Verantwortliche der Konfliktparteien,
insbesondere der sudanesischen Regierung, zu verhängen und sich hierfür sowohl innerhalb
der VN als auch der EU eingesetzt. Konkret fordert die Bundesregierung eine Ausweitung des
bislang nur auf nichtstaatliche Akteure beschränkten Waffenembargos der Vereinten
Nationen auf die sudanesische Regierung. Die Bundesregierung tritt ferner für eine
Erhöhung des Drucks durch Verhängung von Einreiseverboten und Einfrieren von Guthaben
von Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen aller Konfliktparteien ein. Die
Bundesregierung begrüsst, dass mit Verabschiedung des Sicherheitsratsresolution
1591(2005) vom 29.03.2005 die Verhängung von gezielten Sanktionen in die Wege geleitet
worden ist.
der Bundesregierung vertretenen Forderungen im Einzelnen
- Einhaltung des Waffenstillstandsabkommen vom 08.04.2004 sowie der Abuja-Vereinbarungen
Die Bundesregierung hat den Abschluss des Waffenstillstandsabkommens und der
Abuja-Vereinbarungen begrüßt. Sie verfolgt die Nichtbeachtung des Waffenstillstands von
allen Konfliktparteien mit großer Sorge. Die Angriffe der von der Regierung
unterstützten Janjaweed-Milizen auf Zivilisten werden fortgesetzt. Beim Angriff der
sudanesischen Armee auf die Ortschaft Hamada sind im Januar 2005 nach UN-Angaben über 100
Menschen getötet worden. Milizen haben Anfang April 2005 die Ortschaft Khor Abeche zum
großen Teil zerstört. Die von der Regierung angekündigte Entwaffnung der Milizen hat
nach Angaben des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Kofi Annan, bislang nicht
stattgefunden. Die sudanesische Armee hat Anfang November 2004 das Flüchtlingslager El
Geer unter Anwendung brutaler Gewalt gegen Flüchtlinge geräumt und zerstört.
Bundesminister Fischer hat dieses Vorgehen in einer öffentlichen Erklärung verurteilt.
Die Bundesregierung hat außerdem ihren Protest hiergegen in den VN-Sicherheitsrats
eingebracht, der eine entsprechende Erklärung einstimmig verabschiedet hat.
Auch die Rebellenorganisationen haben das Waffenstillstandsabkommen erheblich verletzt.
Ihnen werden ebenfalls erhebliche Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen
vorgeworfen.
Der Einrichtung einer von der Afrikanischen Union (AU) geführten Überwachungsmission
(AMIS) kommt als regionaler Konfliktlösungsansatz große Bedeutung zu. Die
Bundesregierung unterstützt AMIS politisch, finanziell, materiell und personell. Die
Europäische Union hat – nicht zuletzt auf Betreiben der Bundesregierung –
beschlossen, aus Mitteln der EU-Friedensfazilität für Afrika insgesamt 92 Mio € zur
Verfügung zu stellen. Derzeit wird die Mission von 450 Mann auf 3.300 Mann aufgestockt.
Die derzeitige Missionsstärke beträgt ca. 2.200 Mann. Auch das Mandat der Mission ist im
Rahmen der Aufstockung erweitert worden und sieht nunmehr den Schutz von Zivilisten vor,
die Missionsmitglieder in unmittelbarer Bedrohung antreffen. Die Europäische Union stellt
9 militärische Beobachter sowie den stellvertretenden Leiter der Überwachungsmission.
Staatsministerin Müller hat dem Vorsitzenden der Afrikanischen Union in einem
persönlichen Gespräch am 22.06.2004 finanzielle Unterstützung angeboten. Die bilaterale
finanzielle Unterstützung der Bundesregierung beträgt 3 Mio €. Außerdem wurde der
Mission Kommunikationsgerät im Wert von ca. 100.000 € zu Verfügung gestellt. Des
Weiteren hat die Bundeswehr im Dezember 2004 196 gambische Soldaten aus Gambia nach Darfur
transportiert.
- Rückzug und Entwaffnung der Janjaweed-Milizen
Vor allem die von der sudanesischen Regierung unterstützten Janjaweed-Milizen haben
sich schwerster Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht. Sie haben – häufig im
Zusammenhang mit der Bombardierung von Dörfern durch die sudanesische Armee –
Dörfer überfallen, Zivilisten ermordet, vergewaltigt, vertrieben und die Dörfer
niedergebrannt. Durch die Verseuchung von Brunnen haben sie eine künftige Rückkehr der
Dorfbewohner erschwert. Es gibt Berichte über das Auffinden von Massengräbern.
Die Flüchtlinge, die sich großenteils in Flüchtlingslagern aufhalten, können wegen der
anhaltenden Janjaweed-Attacken nicht in ihre Heimatdörfer zurückkehren. Die sudanesische
Regierung hat einen Teil der Janjaweed-Milizen in die sudanesische Armee und
Polizeikräfte integriert und mit der Bewachung der Flüchtlingslager betraut.
Flüchtlinge, die die Flüchtlingslager zur Nahrungs- und Wassersuche verlassen,
riskieren, von Milizen überfallen, vergewaltigt und ermordet zu werden.
Im jahrzehntelangen Bürgerkrieg mit dem Südsudan hat die sudanesische Regierung
regelmäßig Milizen für ihre Ziele instrumentalisiert, dies aber stets entschieden
bestritten. Eine beliebte Argumentationsstrategie der sudanesischen Regierung ist, die
Milizen als "Banditen" zu bezeichnen, auf die man keinen Einfluss habe. Es gibt
Anzeichen, dass die sudanesische Regierung im Osten des Sudan einzelne Stämme bewaffnet,
um diese bei einer eventuellen Rebellion der dortigen Stämme der Beja und der Hosheida
als Milizen einsetzen zu können.
- Schaffung vollständigen humanitären Zugangs
Die sudanesische Regierung hat bereits im Bürgerkrieg mit dem Süden jahrelang Hunger
als Waffe eingesetzt und Hilfsorganisationen, die notleidende und vertriebene Zivilisten
versorgen wollten, daran gehindert.
Auf Grund des großen Drucks der internationalen Gemeinschaft, zu dem die Bundesregierung
erheblich beitrug, hat die sudanesische Regierung die monatelang ausgeübte Behinderung
humanitärer Hilfe in Darfur aufgegeben. Es gibt in den vergangenen Monaten erneut
Berichte über Schikanierung von internationalen Hilfsorganisationen durch sudanesische
Regierungsstellen, u. a. bei der Erteilung von Einreisevisa. Anlass zu großer Besorgnis
besteht außerdem, weil die sich verschlechternde Sicherheitslage die Arbeit von
Hilfsorganisationen einschränkt bzw. bisweilen unmöglich macht. Zwei Mitarbeiter von
"Save the Children UK" sind am 10.10.2004 bei einer Minenexplosion ums Leben
gekommen, zwei weitere Mitarbeiter dieser Organisation sind am 12.12.2004 – dem
Anschein nach von der SLA – ermordet worden. Mehrere NGOs sind überfallen und
ausgeraubt worden. Ein Mitarbeiter von "Ärzte ohne Grenzen" wurde am 17.12.2004
in Labado in Süddarfur erschossen. Mitarbeiter deutscher NGOs wurden von Milizen
beschossen worden, konnten jedoch unverletzt entkommen.
- Verhandeln einer politischen Lösung
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass ein wirksamer Waffenstillstand zwar ein
wichtiger, aber nur ein erster Schritt zu einer dauerhaften Konfliktlösung sein kann, dem
unbedingt weitere folgen müssen. Vor allem notwendig sind Verhandlungen zwischen den
Konfliktparteien mit dem Ziel, die dem Darfur-Konflikt zu Grunde liegenden Ursachen zu
lösen. Diese sind neben durchaus vorhandenen Arabisierungsbestrebungen Darfurs auch die
wirtschaftliche und politische Marginalisierung der Region. Auch die Knappheit von
Resourcen vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Desertifikation spielt eine wichtige
Rolle.
Die Bundesregierung begrüßt die Fortschritte, die in den letzten Monaten im
gesamtsudanesischen Friedensprozess in Kenia erzielt werden konnten und zur Unterzeichnung
des Nord-Süd-Friedensabkommens vom 09.01.2005 führten. Sie ist jedoch davon überzeugt,
dass ohne eine politische Lösung des Darfur-Konflikts ein dauerhafter Frieden im Sudan
nicht realisierbar ist.
Der sudanesische Präsident Bashir hat am 19.06.2004 die Entwaffnung der Janjaweed-Milizen
angekündigt. Diese Ankündigung wurde am 02.07.2004 gegenüber dem VN-Generalsekretär
erneuert. Auch in der am 09.11.2004 getroffenen Vereinbarung zu Sicherheitsfragen hat sich
die sudanesische Regierung zur Entwaffnung der Milizen verpflichtet. Dem Auswärtigen Amt
sind bisher keinerlei konkreten Schritte zu einer Entwaffnung der Milizen bekannt
geworden.Vielmehr geht die Kooperation des sudanesischen Militärs mit den Milizen bei
Überfällen auf Dörfer und der Ermordung von Zivilisten schwarzafrikanischer Stämme
weiter.
der Bundesregierung
Außenminister Fischer undStaatsministerin Müller haben unter Ausnutzungdiplomatischer
Mittel versucht, auf allen Ebenen politischen Druck auf die Konfliktparteien,
insbesondere auf die sudanesische Regierung, auszuüben, damit die Forderungen der
internationalen Gemeinschaft erfüllt werden und die humanitäre und menschenrechtliche
Katastrophe beendet wird.
Außenminister Fischer hat den Darfur-Konfliktbereits im Mai 2003
gegenüber dem sudanesischen Außenminister Ismail angesprochen und ihn zur Achtung der
Menschenrechte in der Darfur-Region aufgerufen. Gleiches hat Staatsministerin Müller in
ihren Gesprächen mit Vizepräsident Taha und Außenminister Ismail im Dezember 2003 bzw.
Januar 2004 getan. Bundesminister Fischer hat in mehreren Telefonaten mit dem sudanesichen
Außenminister die Einhaltung der Menschenrechte und die Ermöglichung von Zugang für
humanitäre Hilfe angemahnt.
Staatsministerin Müller ist vom 04.-06.05.04 in den Tschad gereist, um sich ein
Bild von der Situation in den Flüchtlingslagern an der sudanesischen Grenze zu machen,
sowie die Konfliktparteien zur Einhaltung des Waffenstillstands aufzurufen. Unmittelbar
anschließend hat sie am 07.05.04 vor dem VN-Sicherheitsrat auf die massiven
Menschenrechtsverletzungen in Darfur hingewiesen und nochmals zur Einhaltung des
Waffenstillstandsabkommen, Entwaffnung der Milizen und Schaffung humanitären Zugangs
aufgerufen. Sie war die erste Regierungsvertreterin, die auf internationaler Ebene offen
von ethnischen Vertreibungen sprach.
Bereits seit Februar 2004 hat sich die Bundesregierung im VN-Sicherheitsrat dafür
eingesetzt, dass das Thema "Darfur" auf die Tagesordnung desVN-Sicherheitsrats
gesetzt wird. Hierzu musste erheblicher Widerstand bei einigen Mitgliedern des
Sicherheitsrats überwunden werden. Unter deutscher Präsidentschaft hat der
VN-Sicherheitsrat im April 2004 das Thema erstmalig behandelt (02. und 14.04.2004). Die
Bundesregierung hat die beiden Darfur-Resolutionen des VN-Sicherheitsrats (1556 vom
30.07.2004 und 1564 vom 18.09.2004) mit eingebracht und sich bei den Verhandlungen
nachdrücklich dafür eingesetzt, dass diese Resolutionen den Druck auf die
Konfliktparteien, insbesondere auf die sudanesische Regierung erhöhen. Am 18./19.11.2004
hat der Sicherheitsrat in Kenia eine den Konflikten im Sudan gewidmete Sitzung abgehalten,
an der Staatsministerin Müller teilgenommen hat. Mit der dort verabschiedeten Resolution
1574(2004) hat der Sicherheitsratsitzung die Bereitschaft der internationalen Gemeinschaft
unterstrichen, sich für eine friedliche Entwicklung im gesamten Sudan zu engagieren.
Bundesaußenminister Fischer und Staatsministerin Müller haben den Konflikt in Darfur
in zahlreichen bilateralen Gesprächen sowie auf verschiedenen internationalen Konferenzen
in den letzten Monaten thematisiert.
Bundesminister Fischer und Staatsministerin Müller haben inzahlreichen
öffentlichen Erklärungen die sudanesische Regierung aufgefordert, die
Menschenrechtsverletzungen in Darfur zu beenden, die Janjaweed-Milizen zu entwaffnen und
für humanitären Zugang in Darfur zu sorgen. Entsprechende Aufforderungen sind an den
sudanesischen Botschafter in Berlin anlässlich mehrerer Einbestellungen gerichtet worden.
Staatsministerin Müller hat die Mitglieder des Koordinierungsausschusses Humanitäre
Hilfe am 27.05.04 und am 26.08.2004 zu Sondersitzungen zur Situation in Darfur in das
Auswärtige Amt eingeladen, um über die Problematik des humanitären Zugangs zu beraten.
Die Bundesregierung hat eineErklärung der G8-Staatschefs zur Situation in
Darfur initiiert sowie an Erklärungen der EU und der VN aktiv mitgewirkt und sich stets
dafür eingesetzt, dass in diesen Formulierungen verwendet werden, die den Druck auf alle
Konfliktparteien, vor allem auf die sudanesische Regierung erhöhen und Gewalt und
Menschenrechtsverletzungen scharf verurteilen. Die betrifft vor allem auch die monatlichen
Schlussfolgerungen des Rats für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen der EU.
Staatsministerin Müller hat die Erwartungen an die sudanesische Regierung in
verschiedenen Gesprächen mit sudanesischen Regierungsvertretern deutlich gemacht, sowie
Vertreter der Rebellenorganisationen in Erklärungen zur Einhaltung des Waffenstillstandes
und Bereitschaft zu einer politischen Lösung gedrängt.
Insbesondere um sich über die Überwachungsmission der Afrikanischen Union zu
informieren, ist Staatsministerin Müller vom 21.-23.06.04 nach Addis Abeba gereist. Dort
hat sie dem Vorsitzenden der Afrikanischen Union die Unterstützung der Bundesregierung
zugesagt. Sie ist anschließend nach Kenia gereist und hat dortige Gespräche mit
Vertretern der sudanesischen Regierung genutzt, um die Forderungen der Bundesregierung zu
bekräftigen.
Bundesminister Fischer und Staatsministerin Müller sind am 11./12. Juli 2004 nach
Khartum gereist und haben der sudanesischen Regierung die vorgenannten Forderungen
persönlich übermittelt. Staatsministerin Müller ist am 13.07.2004 nach Darfur gereist,
um sich über die Zustände im Flüchlingslager Kalma ein eigenes Bild zu machen.
Gemeinsam mit Abgeordneten aller Fraktionen des Deutschen Bundestages hat
Staatsministerin Müller einen interfraktionellen Antrag des Deutschen Bundestages zur
Situation in Darfur mit initiiert, der am 26.05.2004 vom Plenum des Deutschen Bundestages
einstimmig angenommen wurde. In der Debatte wurde übereinstimmend von der Bundesregierung
wie auch von den Fraktionen die Notwendigkeit umfassender Hilfe formuliert. Letztlich muß
es um eine politische Lösung des Konfliktes gehen. Hierzu ist erforderlich, dass die
Konfliktparteien die Vorschläge der AU umsetzen und Verhandlungen zur Lösung der Krise
aufnehmen.
der Bundesregierung
- Die Bundesregierung hat seit Oktober 2003 ihre humanitäre Hilfe in der Region Darfur
intensiviert und im Jahr 2004 insgesamt 33 Mio Euro zur Linderung der Not von
Flüchtlingen in der Region zur Verfügung gestellt. Damit ist die Bundesrepublik derzeit
einer der weltweit größten Geber humanitärer Hilfe in der Darfur-Krise.
- Die Bundesregierung ist an den EU-Leistungen für die Darfur-Krise in Höhe von 105 Mio
Euro mit ca. 20 Mio Euro beteiligt. Insgesamt betrugen die humanitären Leistungen der
Bundesregierung im Jahr 2004 somit mehr als 50 Mio Euro.
- Staatsministerin Müller hat anlässlich der Oslo-Geber-Konferenz für Sudan am
11.04.2005 angekündigt, dass die Bundesregierung auch im Jahr 2005 einen Betrag in Höhe
von 30 Millionen Euro für humanitäre Hilfsmaßnahmen im Sudan zur Verfügung stellen
wird.
- Die Bundesregierung hat die von der Afrikanischen Union geführte Überwachungsmission
in Darfur bilateral mit 3 Mio Euro sowie mit Kommunikationsgerät im Wert von 100.000 Euro
unterstützt. Außerdem hat sie technisches Gerät wie Kompasse und Ferngläser zur
Verfügung gestellt. Die EU hat 92 Mio € bereitgestellt, an denen die Bundesregierung
mit über 20 % beteiligt ist.
- Seit 08.10. ist ein deutscher Offizier im AU-Sekretariat für zwei Jahre als
EU-Verbindungsoffizer tätig. Dadurch sollen die AU-Planungsfähigkeiten gestärkt werden.
- Das Auswärtige Amt fördert das vom Büro der UN-Menschenrechtskommissarin aufgelegte
Programm zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in Darfur mit 200.000 Euro.
- Die Abuja-Friedensgespräche der Darfur-Konfliktparteien wurden vom Auswärtigen Amt mit
250.000 Euro gefördert.
- Die Bundeswehr hat vor Weihnachten 196 gambische Soldaten von Gambia nach Darfur
transportiert. Die Bundesregierung ist bereit, der Afrikanischen Union bei Bedarf weitere
logistische Unterstützung zu gewähren.
| 8 Kommentar(e)
Kartenmaterial zu Darfur und dem Sudan: Hinweise
Es gibt vielfältiges Kartenmaterial zu verschiedenen Fragen, von der Geographie bis zur Lage einzelner Dörfer in Darfur und dem Tschad.
www.usaid.gov/press/speeches/2004/Darfur_villages.pdf - PDF, mehr als 2 MB (Quelle: USAID - www.usaid.gov)

