Wissenswertes: Darfur und der Sudan

Flüchtlinge aus Darfur im Tschad

Transport-Lkw aus Libyen, der den Markt in Tine mit Lebensmittel versorgt. Er bringt Waren und Güter plus etwa 50 Passagiere oben drauf nach Tine und benötigt etwa 10 Tage durch die Wüste.

© Darfur-Hilfe e.V./Meike Meerpohl

Unter welchen Bedingungen leben die Menschen im Sudan und besonders in Darfur? Hier finden Sie Informationen über Bevölkerung und Religionen, Geographie und Wirtschaft.
Der Bereich wird ausgebaut.

Was ist und wo liegt Darfur?

Der Sudan und seine Nachbar-Staaten

Klima und Witterung: Regenzeit

Vegetation und Ackerbau

Basisdaten

Darfur im Sudan: Geschichte

Provinzen in Darfur: Gharb Darfur u.a.

Surftipps: Informationen zu Darfur

Kartenmaterial

Zu den internationalen Akteuren:
Internationale Akteure und der Konflikt in Darfur

Was ist und wo liegt Darfur? Landkarte

Karte Sudan und Darfur

Karte der Provinzen des Sudan

Darfur oder Darfour ist der im Sudan geläufige Name für den Westen des Sudan.

Darfur hat etwa die Größe Frankreichs, liegt im Landesinneren und hat - wie die Karte des Sudan zeigt - keine Verbindung zum Roten Meer. Hilfsgüter können nicht über einen Hafen angeliefert werden. Der nördlichste, der Küste am nächsten liegende Teil von Darfur liegt nach dieser Landkarte des Sudan etwa 1.000 Kilometer von ihr und dem einzigen Hafen des Sudan, Port Sudan, entfernt.

Der Sudan und seine Nachbarn

Die Nachbarn des Sudan: Von Eritrea über den Tschad bis Ägypten

Karte des Sudan - für eine Detail-Karte von Darfur mit Orts-Namen siehe eine Karte der UNO:

Der Sudan ist Afrikas größter Flächenstaat (2,5 Millionen Quadratkilometer) und hat zahlreiche Nachbarstaaten, Darfur drei: Libyen, den Tschad und die Zentralafrikanische Republik. Die anderen Nachbarstaaten des Sudan sind im Norden Ägypten, im Osten Eritrea und Äthiopien, im Süden Zentralafrikanische Republik, Kongo (Zaire), Uganda und Kenia. Im Nordosten grenzt der Sudan an das Rote Meer.

Im Blick auf die Religion liegt der Sudan am Rand der islamischen Welt.

Die meisten Flüchtlings-Bewegungen vollziehen sich in West-Darfur in Richtung des Tschad (auf der Landkarte des Sudan links zu sehen).

Eines der zurzeit wichtigsten Nachbarländer des Sudan ist der Tschad:
selbst lange ein instabiles Gebilde, da von Lybien aus immer wieder seine Grenze in Frage gestellt wurde. Frankreich war als ehemalige Kolonialmacht des Tschad mit Streitkräften im Tschad, besonders an der Grenze zu Lybien.

Klima

Die Regenzeit beginnt normalerweise im Juni. Mit dem Regen kommt die Malaria.

Vegetation und Ackerbau

Die fruchtbaren Gebiete Satellitenfoto des Sudanliegen alle im Süden des Sudan, nicht in Darfur. Das Satelliten-Foto des Sudan zeigt es. Der Nil durchfließt den Sudan, jedoch weit östlich von Darfur. Darfur hat keinen größeren Fluss.

Der Sudan ist jedoch weniger abhängig vom Nil als Ägypten, denn anders als in Ägypten profitiert die Landwirtschaft des Sudan auch von Regenfällen.

Darfur ist geprägt durch Wüste, Dornstrauch- und Sukkulenten-Savanne sowie Trockensavanne. Angebaut werden in einigen wenigen fruchtbareren Gebieten hauptsächlich Hirse, Tabak und Erdnüsse.

Der Sudan: Basisdaten

  • Ein Vielvölkerstaat (ca. 500 - 600 Völker, Stämme und Unterstämme), mehr als 130 unterschiedliche Sprachen
    ca. 38,1 Mio. Einwohner (Stand 2003); Bevölkerungswachstum: 2,8%
  • Altersstruktur: 45% unter 15 Jahre, 2% über 65 Jahre
  • Lebenserwartung: 58 Jahre
  • Religionen: Sunnitische Muslime 74,7 %, Naturreligionen 17,1 % und Christen 8,2%Flagge des Sudan
  • Einwohner pro Arzt: 9360
  • Analphabeten: Männer 30%, Frauen 52%
  • BSP/Kopf 340 US-Dollar
  • Währung: Sudanesisches Pfund = 100 Piastres
  • Gliederung: 9 Bundesstaaten, 66 Provinzen und 218 Bezirke
  • Staatsform: Islamisches Militärregime. Der Sudan wurde 1956 unabhängig.

Die Wirtschaft des Sudan

Der Sudan exportiert Öl, ist jedoch nicht Mitglied der Organisation Erdöl exportierender Staaten (OPEC). Teile der Erdöl-Vorkommen liegen in Darfur. Eine Karte der Erdölförderstellen bietet der Rheinische Merkur in dem Interview "FRAGEN AN Winrich Kühne: „Das Morden beenden".".

Mehr über Das Erdöl, der Sudan, und Darfur

Darfur: Hintergrund-Berichte und Analysen

Darfur, der Sudan, das Auswärtige Amt [10.10.2005]

Stand: Mai 2005

Darfur ist eine der Regionen Sudans, die sich wirtschaftlich und politisch von der

Zentralregierung in Khartum marginalisiert fühlt. Daneben besteht in Darfur seit

Jahrzehnten eine Konkurrenz um knappe Ressourcen zwischen afrikanisch-stämmigen Bauern

und arabischstämmigen Nomaden. Diese Konkurrenz ist in den letzten zwanzig Jahren durch

Dürrekatastrophen und fortschreitende Desertifikation noch verschärft worden.

Ursprünglich durchaus vorhandene traditionelle Konfliktlösungsmechanismen brachen

zusammen, nachdem die sudanesische Regierung in den 80er Jahren begann, arabische Stämme

zu bewaffnen und so arabischen Einfluss in der Region zu Lasten der afrikanischen Stämme

auszubauen. Im Februar 2003 nahmen zwei Rebellenbewegungen ("Sudan Liberation

Movement / Army" (SLM/A) und das "Justice and Equality Movement" (JEM)) aus

den afrikanischen Stämmen der Fur, Zaghawa und Massalit den bewaffneten Kampf gegen die

Zentralregierung auf. Die sudanesische Regierung reagierte mit militärischer Härte,

bombardierte die Dörfer der schwarzafrikanischen Stämme und bewaffnete Teile der

arabischen Stämme als sog. Janjaweed-Milizen. Vor allem die Janjaweed-Milizen haben sich

mit Duldung und Unterstützung der sudanesischen Regierung schwerste

Menschenrechtsverletzungen gegen die schwarzafrikanische Zivilbevölkerung Darfurs zu

Schulden kommen lassen. Ihnen werden Massenexekutionen und Massenvergewaltigungen

vorgeworfen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Angriffe auf Dörfer der

schwarzafrikanischen Bevölkerung häufig vom sudanesischen Militär in enger Absprache

mit den Janjaweed-Milizen gemeinsam durchgeführt werden. Dies wird auch durch den Bericht

der VN-mandatierten internationalen Untersuchungskommission belegt. Die Kommission hat im

Januar 2005 der sudanesischen Regierung die Verantwortung für Kriegsverbrechen und

Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Darfur zugewiesen. Den Darfur-Rebellen hat die

Untersuchungskommission Kriegsverbrechen zur Last gelegt. Über 300 Dörfer sind in Darfur

zerstört worden. Der Bericht macht auch deutlich, dass das Vorgehen des sudanesischen

Militärs und der Janjaweed-Milizen nur in geringem Maße der Bekämpfung der in Darfur

ausgebrochenen Rebellion diente, sondern in erster Linie die Terrorisierung der

schwarzafrikanischen Zivilbevölkerung zum Ziel hatte. Die Eskalation des Konflikts

führte zu einer menschenrechtlichen und humanitären Katastrophe. Nach Schätzung der VN

sind bislang 180.000 Menschen an den Folgen des Konflikts ums Leben gekommen. Die

International Crisis Group geht von bis zu 300.000 Toten aus. 2 Millionen Menschen sind

vertrieben worden, davon 200.000 in den Tschad.

Am 08.04.2004 wurde zwischen den Konfliktparteien ein Waffenstillstand vereinbart, der

jedoch nicht eingehalten wird.. Die Darfur-Konfliktparteien haben unter Vermittlung der

Afrikanischen Union nach langwierigen Verhandlungen am 09.11.2004 in Abuja Vereinbarungen

zu humanitären Fragen und Sicherheitsaspekten unterzeichnet. Die sudanesische Regierung

verpflichtet sich demnach erneut zu einer Entwaffnung der Janjaweed-Milizen und zur

Einstellung feindlicher militärischer Flüge über Darfur. Die Vereinbarungen werden von

allen Konfliktparteien permanent verletzt.

Die Abuja-Gespräche sind im Dezember 2004 ausgesetzt worden, sie sollen im Mai 2005

wieder aufgenommen werden.

Neueste

Entwicklungen

Die Sicherheitslage in Darfur bleibt weiterhin dramatisch. Neben Angriffen der

Konfliktparteien nimmt auch räuberisches Banditentum zu. Hilfsorganisationen sind in

ihrer Arbeit behindert. Mitglieder der AU-Überwachungsmission sind mehrfach angegriffen

worden. Der UN-Sonderbeauftragte Pronk warnt vor einem Abgleiten der Region in einen

Zustand der Anarchie.

Auch auf das Engagement der Bundesregierung ist zurückzuführen, dass der

VN-Sicherheitsrat am 31.03.2005 mit Resolution 1593(2005) die in Darfur begangenen

schweren Menschenrechtsverletzungen an den Internationalen Strafgerichtshof verwiesen hat.

Die Bundesregierung hatte sich für eine einheitliche EU-Positionierung in dieser Frage

eingesetzt und bei Mitgliedern des Sicherheitsrat aktiv für ihre Auffassung geworben,

dass eine Verweisung der Darfur-Verbrechen an den Internationalen Strafgerichtshof ein

wichtiger Schritt zur Beendigung der Straflosigkeit in Darfur bedeuten würde.

Staatsministerin Müller hat für die Bundesregierung an der Oslo-Geber-Konferenz für

Sudan am 11.04.2005 teilgenommen. Sie hat eine Fortführung des humanitären Engagements

der Bundesregierung im Sudan in Aussicht gestellt, zugleich aber auch deutlich gemacht,

dass eine Normalisierung der Beziehungen zur sudanesischen Regierung nicht in Betracht

kommt, so lange die Gewalt in Darfur unter Verantwortung der sudanesischen Regierung

anhält und die sudanesische Reigerung die Forderungen des Sicherheitsrats der Vereinten

Nationen nicht umsetzt. Sie hat an die sudanesische Regierung appelliert, die Einkünfte

aus dem Ölexport des Sudan zum Wohl der sudanesischen Bevölkerung einzusetzen und nicht

in den Rüstungsetat zu investieren.

Die Rebellenorganisationen sind in den letzten Monaten zunehmend aggressiver geworden

und haben neben Polizeistationen auch NGOs und Zivilisten angegriffen. Die SLM/A wird

beschuldigt, für Entführungen verantwortlich zu sein und nigerianische Pilger auf dem

Weg nach Saudi Arabien in Darfur ausgeraubt und erschossen zu haben. Es gibt Anzeichen,

dass die SLA für die Ermordung zweier sudanesischer Mitarbeiter von "Save the

Children UK" am 12.12.2004 verantwortlich ist. Die Hilfsorganisation hat ihre Arbeit

in Darfur daraufhin eingestellt.

Auch wird der SLM/A zur Last gelegt, am 22.11.2004 die Stadt Tawilla überfallen und 30

Polizisten erschossen zu haben. Die sudanesische Regierung hat in klarer Verletzung der

von ihr eingegangenen Verpflichtungen mit Bombardements reagiert.. Der JEM wird

vorgeworfen, Ende November die Ortschaft Draida überfallen zu haben.

Am 29.11.2004 hat die sudanesische Regierung den Leitern der Hilfsorganisation

"Save the Children UK" und Oxfam die Ausweisung aus dem Sudan angedroht.

Hintergrund sind die Berichte der Organisationen über die Bombardierung Tawillas. Der

Leiter von Oxfam hat inzwischen den Sudan verlassen.

Kernforderungen

der Bundesregierung

Die Kernforderungen der internationalen Gemeinschaft, die die Bundesregierung

vorbehaltlos unterstützt und mit initiiert hat, konzentrieren sich auf fünf Aspekte.

  • Das Waffenstillstandsabkommen vom 08.04.2004 sowie die am 09.11.2004 getroffenen

    Vereinbarungen müssen sowohl von der sudanesischen Regierung als auch von den

    Rebellenorganisationen vollständig eingehalten werden.

  • Die sudanesische Regierung muss endlich die von ihr unterstützten Janjaweed-Milizen,

    die schwerste Menschenrechtsverletzungen an der Zivilbevölkerung in Darfur begehen,

    zurückziehen und entwaffnen, den Schutz der Zivilbevölkerung vor weiteren

    Menschenrechtsverletzungen garantieren und den in Darfur herrschenden Zustand der

    Straflosigkeit beenden.

  • Die sudanesische Regierung muss den Vereinten Nationen und Hilfsorganisationen

    uneingeschränkten Zugang gewähren und Schikanierungen, z. B. bei der Vergabe von

    Einreisevisa, sofort einstellen.

  • Die Konfliktparteien müssen schnellstmöglich Verhandlungen über eine politische

    Lösung des Konflikts wiederaufnehmen.

  • Die sudanesische Regierung muss - entsprechend der Resolution 1593(2005) des

    Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 31.03.2005 - mit dem Internationalen

    Strafgerichtshof zusammenarbeiten.

Vor dem Hintergrund, dass die sudanesische Regierung in der Vergangenheit zahlreiche

Ankündigungen nicht oder nur unzureichend umgesetzt hat, muss der Druck mit dem Ziel

einer unverzüglichen Beendigung der weitverbreiteten schweren Menschenrechtsverletzungen

in Darfur aufrechterhalten und intensiviert werden. Auf dem Spiel steht das Leben von

Hunderttausenden von Zivilisten.

In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung Überlegungen unterstützt, bei

Nichterfüllung der Ankündigung Sanktionen gegen Verantwortliche der Konfliktparteien,

insbesondere der sudanesischen Regierung, zu verhängen und sich hierfür sowohl innerhalb

der VN als auch der EU eingesetzt. Konkret fordert die Bundesregierung eine Ausweitung des

bislang nur auf nichtstaatliche Akteure beschränkten Waffenembargos der Vereinten

Nationen auf die sudanesische Regierung. Die Bundesregierung tritt ferner für eine

Erhöhung des Drucks durch Verhängung von Einreiseverboten und Einfrieren von Guthaben

von Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen aller Konfliktparteien ein. Die

Bundesregierung begrüsst, dass mit Verabschiedung des Sicherheitsratsresolution

1591(2005) vom 29.03.2005 die Verhängung von gezielten Sanktionen in die Wege geleitet

worden ist.

Die von

der Bundesregierung vertretenen Forderungen im Einzelnen

  1. Einhaltung des Waffenstillstandsabkommen vom 08.04.2004 sowie der Abuja-Vereinbarungen


    Die Bundesregierung hat den Abschluss des Waffenstillstandsabkommens und der

    Abuja-Vereinbarungen begrüßt. Sie verfolgt die Nichtbeachtung des Waffenstillstands von

    allen Konfliktparteien mit großer Sorge. Die Angriffe der von der Regierung

    unterstützten Janjaweed-Milizen auf Zivilisten werden fortgesetzt. Beim Angriff der

    sudanesischen Armee auf die Ortschaft Hamada sind im Januar 2005 nach UN-Angaben über 100

    Menschen getötet worden. Milizen haben Anfang April 2005 die Ortschaft Khor Abeche zum

    großen Teil zerstört. Die von der Regierung angekündigte Entwaffnung der Milizen hat

    nach Angaben des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Kofi Annan, bislang nicht

    stattgefunden. Die sudanesische Armee hat Anfang November 2004 das Flüchtlingslager El

    Geer unter Anwendung brutaler Gewalt gegen Flüchtlinge geräumt und zerstört.

    Bundesminister Fischer hat dieses Vorgehen in einer öffentlichen Erklärung verurteilt.

    Die Bundesregierung hat außerdem ihren Protest hiergegen in den VN-Sicherheitsrats

    eingebracht, der eine entsprechende Erklärung einstimmig verabschiedet hat.

    Auch die Rebellenorganisationen haben das Waffenstillstandsabkommen erheblich verletzt.

    Ihnen werden ebenfalls erhebliche Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen

    vorgeworfen.

    Der Einrichtung einer von der Afrikanischen Union (AU) geführten Überwachungsmission

    (AMIS) kommt als regionaler Konfliktlösungsansatz große Bedeutung zu. Die

    Bundesregierung unterstützt AMIS politisch, finanziell, materiell und personell. Die

    Europäische Union hat – nicht zuletzt auf Betreiben der Bundesregierung –

    beschlossen, aus Mitteln der EU-Friedensfazilität für Afrika insgesamt 92 Mio € zur

    Verfügung zu stellen. Derzeit wird die Mission von 450 Mann auf 3.300 Mann aufgestockt.

    Die derzeitige Missionsstärke beträgt ca. 2.200 Mann. Auch das Mandat der Mission ist im

    Rahmen der Aufstockung erweitert worden und sieht nunmehr den Schutz von Zivilisten vor,

    die Missionsmitglieder in unmittelbarer Bedrohung antreffen. Die Europäische Union stellt

    9 militärische Beobachter sowie den stellvertretenden Leiter der Überwachungsmission.

    Staatsministerin Müller hat dem Vorsitzenden der Afrikanischen Union in einem

    persönlichen Gespräch am 22.06.2004 finanzielle Unterstützung angeboten. Die bilaterale

    finanzielle Unterstützung der Bundesregierung beträgt 3 Mio €. Außerdem wurde der

    Mission Kommunikationsgerät im Wert von ca. 100.000 € zu Verfügung gestellt. Des

    Weiteren hat die Bundeswehr im Dezember 2004 196 gambische Soldaten aus Gambia nach Darfur

    transportiert.

  2. Rückzug und Entwaffnung der Janjaweed-Milizen


    Vor allem die von der sudanesischen Regierung unterstützten Janjaweed-Milizen haben

    sich schwerster Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht. Sie haben – häufig im

    Zusammenhang mit der Bombardierung von Dörfern durch die sudanesische Armee –

    Dörfer überfallen, Zivilisten ermordet, vergewaltigt, vertrieben und die Dörfer

    niedergebrannt. Durch die Verseuchung von Brunnen haben sie eine künftige Rückkehr der

    Dorfbewohner erschwert. Es gibt Berichte über das Auffinden von Massengräbern.


    Die Flüchtlinge, die sich großenteils in Flüchtlingslagern aufhalten, können wegen der

    anhaltenden Janjaweed-Attacken nicht in ihre Heimatdörfer zurückkehren. Die sudanesische

    Regierung hat einen Teil der Janjaweed-Milizen in die sudanesische Armee und

    Polizeikräfte integriert und mit der Bewachung der Flüchtlingslager betraut.

    Flüchtlinge, die die Flüchtlingslager zur Nahrungs- und Wassersuche verlassen,

    riskieren, von Milizen überfallen, vergewaltigt und ermordet zu werden.

    Im jahrzehntelangen Bürgerkrieg mit dem Südsudan hat die sudanesische Regierung

    regelmäßig Milizen für ihre Ziele instrumentalisiert, dies aber stets entschieden

    bestritten. Eine beliebte Argumentationsstrategie der sudanesischen Regierung ist, die

    Milizen als "Banditen" zu bezeichnen, auf die man keinen Einfluss habe. Es gibt

    Anzeichen, dass die sudanesische Regierung im Osten des Sudan einzelne Stämme bewaffnet,

    um diese bei einer eventuellen Rebellion der dortigen Stämme der Beja und der Hosheida

    als Milizen einsetzen zu können.


  3. Der sudanesische Präsident Bashir hat am 19.06.2004 die Entwaffnung der Janjaweed-Milizen

    angekündigt. Diese Ankündigung wurde am 02.07.2004 gegenüber dem VN-Generalsekretär

    erneuert. Auch in der am 09.11.2004 getroffenen Vereinbarung zu Sicherheitsfragen hat sich

    die sudanesische Regierung zur Entwaffnung der Milizen verpflichtet. Dem Auswärtigen Amt

    sind bisher keinerlei konkreten Schritte zu einer Entwaffnung der Milizen bekannt

    geworden.Vielmehr geht die Kooperation des sudanesischen Militärs mit den Milizen bei

    Überfällen auf Dörfer und der Ermordung von Zivilisten schwarzafrikanischer Stämme

    weiter.

  4. Schaffung vollständigen humanitären Zugangs


    Die sudanesische Regierung hat bereits im Bürgerkrieg mit dem Süden jahrelang Hunger

    als Waffe eingesetzt und Hilfsorganisationen, die notleidende und vertriebene Zivilisten

    versorgen wollten, daran gehindert.


    Auf Grund des großen Drucks der internationalen Gemeinschaft, zu dem die Bundesregierung

    erheblich beitrug, hat die sudanesische Regierung die monatelang ausgeübte Behinderung

    humanitärer Hilfe in Darfur aufgegeben. Es gibt in den vergangenen Monaten erneut

    Berichte über Schikanierung von internationalen Hilfsorganisationen durch sudanesische

    Regierungsstellen, u. a. bei der Erteilung von Einreisevisa. Anlass zu großer Besorgnis

    besteht außerdem, weil die sich verschlechternde Sicherheitslage die Arbeit von

    Hilfsorganisationen einschränkt bzw. bisweilen unmöglich macht. Zwei Mitarbeiter von

    "Save the Children UK" sind am 10.10.2004 bei einer Minenexplosion ums Leben

    gekommen, zwei weitere Mitarbeiter dieser Organisation sind am 12.12.2004 – dem

    Anschein nach von der SLA – ermordet worden. Mehrere NGOs sind überfallen und

    ausgeraubt worden. Ein Mitarbeiter von "Ärzte ohne Grenzen" wurde am 17.12.2004

    in Labado in Süddarfur erschossen. Mitarbeiter deutscher NGOs wurden von Milizen

    beschossen worden, konnten jedoch unverletzt entkommen.

  5. Verhandeln einer politischen Lösung


    Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass ein wirksamer Waffenstillstand zwar ein

    wichtiger, aber nur ein erster Schritt zu einer dauerhaften Konfliktlösung sein kann, dem

    unbedingt weitere folgen müssen. Vor allem notwendig sind Verhandlungen zwischen den

    Konfliktparteien mit dem Ziel, die dem Darfur-Konflikt zu Grunde liegenden Ursachen zu

    lösen. Diese sind neben durchaus vorhandenen Arabisierungsbestrebungen Darfurs auch die

    wirtschaftliche und politische Marginalisierung der Region. Auch die Knappheit von

    Resourcen vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Desertifikation spielt eine wichtige

    Rolle.


    Die Bundesregierung begrüßt die Fortschritte, die in den letzten Monaten im

    gesamtsudanesischen Friedensprozess in Kenia erzielt werden konnten und zur Unterzeichnung

    des Nord-Süd-Friedensabkommens vom 09.01.2005 führten. Sie ist jedoch davon überzeugt,

    dass ohne eine politische Lösung des Darfur-Konflikts ein dauerhafter Frieden im Sudan

    nicht realisierbar ist.

Initiativen

der Bundesregierung

Außenminister Fischer undStaatsministerin Müller haben unter Ausnutzungdiplomatischer

Mittel versucht, auf allen Ebenen politischen Druck auf die Konfliktparteien,

insbesondere auf die sudanesische Regierung, auszuüben, damit die Forderungen der

internationalen Gemeinschaft erfüllt werden und die humanitäre und menschenrechtliche

Katastrophe beendet wird.

Außenminister Fischer hat den Darfur-Konfliktbereits im Mai 2003

gegenüber dem sudanesischen Außenminister Ismail angesprochen und ihn zur Achtung der

Menschenrechte in der Darfur-Region aufgerufen. Gleiches hat Staatsministerin Müller in

ihren Gesprächen mit Vizepräsident Taha und Außenminister Ismail im Dezember 2003 bzw.

Januar 2004 getan. Bundesminister Fischer hat in mehreren Telefonaten mit dem sudanesichen

Außenminister die Einhaltung der Menschenrechte und die Ermöglichung von Zugang für

humanitäre Hilfe angemahnt.

Staatsministerin Müller ist vom 04.-06.05.04 in den Tschad gereist, um sich ein

Bild von der Situation in den Flüchtlingslagern an der sudanesischen Grenze zu machen,

sowie die Konfliktparteien zur Einhaltung des Waffenstillstands aufzurufen. Unmittelbar

anschließend hat sie am 07.05.04 vor dem VN-Sicherheitsrat auf die massiven

Menschenrechtsverletzungen in Darfur hingewiesen und nochmals zur Einhaltung des

Waffenstillstandsabkommen, Entwaffnung der Milizen und Schaffung humanitären Zugangs

aufgerufen. Sie war die erste Regierungsvertreterin, die auf internationaler Ebene offen

von ethnischen Vertreibungen sprach.

Bereits seit Februar 2004 hat sich die Bundesregierung im VN-Sicherheitsrat dafür

eingesetzt, dass das Thema "Darfur" auf die Tagesordnung desVN-Sicherheitsrats

gesetzt wird. Hierzu musste erheblicher Widerstand bei einigen Mitgliedern des

Sicherheitsrats überwunden werden. Unter deutscher Präsidentschaft hat der

VN-Sicherheitsrat im April 2004 das Thema erstmalig behandelt (02. und 14.04.2004). Die

Bundesregierung hat die beiden Darfur-Resolutionen des VN-Sicherheitsrats (1556 vom

30.07.2004 und 1564 vom 18.09.2004) mit eingebracht und sich bei den Verhandlungen

nachdrücklich dafür eingesetzt, dass diese Resolutionen den Druck auf die

Konfliktparteien, insbesondere auf die sudanesische Regierung erhöhen. Am 18./19.11.2004

hat der Sicherheitsrat in Kenia eine den Konflikten im Sudan gewidmete Sitzung abgehalten,

an der Staatsministerin Müller teilgenommen hat. Mit der dort verabschiedeten Resolution

1574(2004) hat der Sicherheitsratsitzung die Bereitschaft der internationalen Gemeinschaft

unterstrichen, sich für eine friedliche Entwicklung im gesamten Sudan zu engagieren.

Bundesaußenminister Fischer und Staatsministerin Müller haben den Konflikt in Darfur

in zahlreichen bilateralen Gesprächen sowie auf verschiedenen internationalen Konferenzen

in den letzten Monaten thematisiert.

Bundesminister Fischer und Staatsministerin Müller haben inzahlreichen

öffentlichen Erklärungen die sudanesische Regierung aufgefordert, die

Menschenrechtsverletzungen in Darfur zu beenden, die Janjaweed-Milizen zu entwaffnen und

für humanitären Zugang in Darfur zu sorgen. Entsprechende Aufforderungen sind an den

sudanesischen Botschafter in Berlin anlässlich mehrerer Einbestellungen gerichtet worden.

Staatsministerin Müller hat die Mitglieder des Koordinierungsausschusses Humanitäre

Hilfe am 27.05.04 und am 26.08.2004 zu Sondersitzungen zur Situation in Darfur in das

Auswärtige Amt eingeladen, um über die Problematik des humanitären Zugangs zu beraten.

Die Bundesregierung hat eineErklärung der G8-Staatschefs zur Situation in

Darfur initiiert sowie an Erklärungen der EU und der VN aktiv mitgewirkt und sich stets

dafür eingesetzt, dass in diesen Formulierungen verwendet werden, die den Druck auf alle

Konfliktparteien, vor allem auf die sudanesische Regierung erhöhen und Gewalt und

Menschenrechtsverletzungen scharf verurteilen. Die betrifft vor allem auch die monatlichen

Schlussfolgerungen des Rats für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen der EU.

Staatsministerin Müller hat die Erwartungen an die sudanesische Regierung in

verschiedenen Gesprächen mit sudanesischen Regierungsvertretern deutlich gemacht, sowie

Vertreter der Rebellenorganisationen in Erklärungen zur Einhaltung des Waffenstillstandes

und Bereitschaft zu einer politischen Lösung gedrängt.

Insbesondere um sich über die Überwachungsmission der Afrikanischen Union zu

informieren, ist Staatsministerin Müller vom 21.-23.06.04 nach Addis Abeba gereist. Dort

hat sie dem Vorsitzenden der Afrikanischen Union die Unterstützung der Bundesregierung

zugesagt. Sie ist anschließend nach Kenia gereist und hat dortige Gespräche mit

Vertretern der sudanesischen Regierung genutzt, um die Forderungen der Bundesregierung zu

bekräftigen.

Bundesminister Fischer und Staatsministerin Müller sind am 11./12. Juli 2004 nach

Khartum gereist und haben der sudanesischen Regierung die vorgenannten Forderungen

persönlich übermittelt. Staatsministerin Müller ist am 13.07.2004 nach Darfur gereist,

um sich über die Zustände im Flüchlingslager Kalma ein eigenes Bild zu machen.

Gemeinsam mit Abgeordneten aller Fraktionen des Deutschen Bundestages hat

Staatsministerin Müller einen interfraktionellen Antrag des Deutschen Bundestages zur

Situation in Darfur mit initiiert, der am 26.05.2004 vom Plenum des Deutschen Bundestages

einstimmig angenommen wurde. In der Debatte wurde übereinstimmend von der Bundesregierung

wie auch von den Fraktionen die Notwendigkeit umfassender Hilfe formuliert. Letztlich muß

es um eine politische Lösung des Konfliktes gehen. Hierzu ist erforderlich, dass die

Konfliktparteien die Vorschläge der AU umsetzen und Verhandlungen zur Lösung der Krise

aufnehmen.

Unterstützungsleistungen

der Bundesregierung

  • Die Bundesregierung hat seit Oktober 2003 ihre humanitäre Hilfe in der Region Darfur

    intensiviert und im Jahr 2004 insgesamt 33 Mio Euro zur Linderung der Not von

    Flüchtlingen in der Region zur Verfügung gestellt. Damit ist die Bundesrepublik derzeit

    einer der weltweit größten Geber humanitärer Hilfe in der Darfur-Krise.

  • Die Bundesregierung ist an den EU-Leistungen für die Darfur-Krise in Höhe von 105 Mio

    Euro mit ca. 20 Mio Euro beteiligt. Insgesamt betrugen die humanitären Leistungen der

    Bundesregierung im Jahr 2004 somit mehr als 50 Mio Euro.

  • Staatsministerin Müller hat anlässlich der Oslo-Geber-Konferenz für Sudan am

    11.04.2005 angekündigt, dass die Bundesregierung auch im Jahr 2005 einen Betrag in Höhe

    von 30 Millionen Euro für humanitäre Hilfsmaßnahmen im Sudan zur Verfügung stellen

    wird.

  • Die Bundesregierung hat die von der Afrikanischen Union geführte Überwachungsmission

    in Darfur bilateral mit 3 Mio Euro sowie mit Kommunikationsgerät im Wert von 100.000 Euro

    unterstützt. Außerdem hat sie technisches Gerät wie Kompasse und Ferngläser zur

    Verfügung gestellt. Die EU hat 92 Mio € bereitgestellt, an denen die Bundesregierung

    mit über 20 % beteiligt ist.

  • Seit 08.10. ist ein deutscher Offizier im AU-Sekretariat für zwei Jahre als

    EU-Verbindungsoffizer tätig. Dadurch sollen die AU-Planungsfähigkeiten gestärkt werden.

  • Das Auswärtige Amt fördert das vom Büro der UN-Menschenrechtskommissarin aufgelegte

    Programm zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in Darfur mit 200.000 Euro.

  • Die Abuja-Friedensgespräche der Darfur-Konfliktparteien wurden vom Auswärtigen Amt mit

    250.000 Euro gefördert.

  • Die Bundeswehr hat vor Weihnachten 196 gambische Soldaten von Gambia nach Darfur

    transportiert. Die Bundesregierung ist bereit, der Afrikanischen Union bei Bedarf weitere

    logistische Unterstützung zu gewähren.

10.10.2005 von AH

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Kartenmaterial zu Darfur und dem Sudan: Hinweise

Es gibt vielfältiges Kartenmaterial zu verschiedenen Fragen, von der Geographie bis zur Lage einzelner Dörfer in Darfur und dem Tschad.

www.usaid.gov/press/speeches/2004/Darfur_villages.pdf - PDF, mehr als 2 MB (Quelle: USAID - www.usaid.gov)